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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Nordsee Ferienpark Fedderwardersiel GmbH
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1.
Mit Ihrer elektronischen Reiseanmeldung bieten Sie der
Nordsee Ferienpark Fedderwardersiel GmbH
den Abschluss eines Mietvertrages an (Buchung).
Der Mietvertrag kommt zustande, wenn die Buchung von uns schriftlich bestätigt wird.
2.
Der Feriengast verpflichtet sich mit dem Mietangebot zur Anerkennung dieser
AGB und der Hausordnung der Nordsee Ferienpark Fedderwardersiel GmbH.
3.
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 25% des Mietpreises,
mindestens jedoch EUR 100,- an uns zu leisten. Der Rest ist zahlbar 1 Monat vor Mietbeginn.
Erfolgen die Zahlungen nicht fristgerecht, sind wir berechtigt, nach Ablauf von 8 Tagen
Nachfrist eine anderweitige Vermietung vorzunehmen.
4.
Das Mietverhältnis umfaßt die Nutzung des Mietobjektes nebst Einrichtung sowie
die Nutzung des dazugehörigen Gartens und der Außenanlage.
5.
Die Wohneinheiten dürfen nur mit der im Prospekt angegebenen Maximalzahl belegt werden,
wobei Kinder als volle Personen zu zählen sind. Bei Überbelegung hat die
Nordsee Ferienpark Fedderwardersiel GmbH das Recht, überzählige Personen abzuweisen
oder einen Aufpreis zu verlangen. Die Anpassung der Einrichtung oder Ausstattung an
die veränderte Personenzahl erfolgt dabei nur in gesonderter Vereinbarung und Vergütung.
Haustiere werden nur dann zugelassen, wenn diese im Mietangebot aufgeführt sind und
wir nicht schriftlich widersprechen. Die Haftung für die Tiere liegt beim Mieter.
6.
Die angegebenen Mietpreise sind Wochenpreise pro Wohneinheit.
Die Mietzeit schließt die Nutzung am Anreisetag ab 16 Uhr und am Abreisetag bis 10 Uhr ein.
Nebenkosten, insbesondere die Verbrauchskosten für Strom und Gas sowie eine eventuelle
Kurtaxe sind neben der Miete gesondert an die Nordsee Ferienpark Fedderwardersiel GmbH
vom Mieter zu zahlen.
7.
Der Mieter kann vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten.
Die Nordsee Ferienpark Fedderwardersiel GmbH kann anstelle einer konkret berechneten
Entschädigung nach Ihrer Wahl auch eine pauschalierte Entschädigung geltend machen.
Der pauschalierte Entschädigungsanspruch beträgt bis zum 29. Tag vor
Reiseantritt 10%, vom 28. Bis 11. Tag 25, ab 10 Tage vor Reiseantritt 80% des Reisepreises.
Entscheidend für das Datum der Rücktrittserklärung ist der Poststempel des Absendetages.
8.
Reist der Mieter ohne vorherige schriftliche Kündigung nicht an, ist die gesamte Miete
für die vereinbarte Mietzeit zu zahlen, soweit das Ferienhaus nicht anderweitig zum
gleichen Preis vermietet wird. Dies gilt nicht, wenn eine Vermietung schuldhaft
unterlassen wird. Die Nordsee Ferienpark Fedderwardersiel GmbH ist nicht verpflichtet,
sich um eine anderweitige Vermietung des Mietobjektes zu bemühen, wenn und solange der
Mieter nicht erklärt, dass er nicht anreist.
9.
Bei Terminbuchungen oder Ersatzvermietung werden den Mietern Buchungsgebühren
in Höhe von EUR 15,- berechnet.
10.
Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen,
dass auch seine Mitreisenden, Angehörige und Gäste die Mietbedingungen einhalten.
Er verpflichtet sich, alle entstandenen Schäden - auch unverschuldete - unverzüglich
der Verwaltung der Nordsee Ferienpark Fedderwardersiel GmbH anzuzeigen.
11.
Die Nordsee Ferienpark Fedderwardersiel GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines
ordentlichen Kaufmannes für die Richtigkeit der Beschreibung der angebotenen Leistungen in
ihren Prospekten, nicht jedoch für die Angaben in Prospekten, auf deren Entstehung sie
keinen Einfluss hat.
Die Nordsee Ferienpark Fedderwardersiel GmbH haftet für die ordnungsgemäße Erbringung
ihrer Vertragsleistungen bei nachgewiesenem Verschulden. Soweit kein Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit vorliegt, ist die Haftung der Höhe nach auf den dreifachen Mietpreis beschränkt.
Die Nordsee Ferienpark Fedderwardersiel GmbH haftet nicht für etwaige Leistungsstörungen
im Bereich von Fremdleistungen sowie bei der Durchführung von Sport- und Freizeitaktivitäten,
die anläßlich der Nutzung der Ferienparkanlage entstehen.
12.
Etwaige Ansprüche gegen die Nordsee Ferienpark Fedderwardersiel GmbH sind binnen
eines Monats nach Beendigung des Mietvertrages schriftlich gegenüber der
Nordsee Ferienpark Fedderwardersiel GmbH geltend zu machen. Sie verjähren innerhalb
von sechs Monaten nach Beendigung des Mietvertrages.
13.
Erfüllungsort ist der Sitz der Nordsee Ferienpark Fedderwardersiel GmbH.
Nordsee Ferienpark Fedderwardersiel GmbH
Am Yachthafen 214
26969 Fedderwardersiel
14.
Sofern eine Bestimmung unwirksam sein sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit der
übrigen nicht berührt.
15.
Ergänzungen und Änderungen der Mietbedingungen bedürfen der Schriftform.